Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung von Leistungen der PANDA GmbH (nachfolgend: Veranstalterin) im Verhältnis zu Partnerunternehmen.

1. Veranstalterin

PANDA GmbH
Augsburger Straße 5
86415 Mering
E-Mail: ih@we-are-panda.com

Gesellschafter: Isabelle Hoyer, Stuart B. Cameron
Handelsregister-Nr.: HRB 30478
Gerichtsstand: Augsburg

2. Partnerunternehmen

2.1 Partnerunternehmen sind Unternehmen, die mit PANDA eine vertraglich geregelte Geschäftsverbindung eingegangen sind. PANDA Partnerunternehmen kann darüber hinaus jede natürliche oder juristische Person oder jede rechtsfähige Personengesellschaft sein, die in Bezug auf die Teilnahme an PANDA-Veranstaltungen oder im Rahmen einer anders gearteten Partnerunternehmenschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.2 Partnerunternehmen im Sinne dieser AGB ist dasjenige Unternehmen, auf dessen Name die Anmeldung lautet.

3. Anmeldung, Zulassung und Vertragsschluss

3.1 Um an Veranstaltungen der PANDA GmbH als Partnerunternehmen teilnehmen zu können, bedarf es einer Anmeldung. Hierfür muss das offizielle PANDA Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und rechtswirksam unterzeichnet bei der Veranstalterin eingereicht werden. Es wird eine Einreichung der Anmeldung unter der E-Mail-Adresse anmeldung@we-are-panda.com präferiert.

3.2 Die Anmeldung muss bis spätestens an dem Tag bei der Veranstalterin eingegangen sein, der in der Anmeldung als letzter Tag der Anmeldephase bezeichnet ist bzw. mündlich besprochen wurde.

3.3 Da die Anzahl der Partnerunternehmen je Event begrenzt ist, ist nicht ausgeschlossen, dass mehr Anmeldungen eingehen als Kapazitäten zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden die Partnerunternehmen nach dem zeitlichen Eingang ihrer Anmeldung zugelassen. Anmeldungen, die eingehen, nachdem die Kapazitäten erreicht sind, können für die Zulassung nicht mehr berücksichtigt werden. Da die Auswahl der Partnerunternehmen ein für die Event-TeilnehmerInnen relevantes Spektrum repräsentieren soll, behält sich die Veranstalterin außerdem vor, die Partnerunternehmen nach den für die jeweilige Veranstaltung definierten Kriterien auszuwählen.

3.4. Ein Anspruch auf Zulassung des Partnerunternehmens besteht nicht. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Veranstalterin gegen das Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung noch offene und fällige Forderungen hat.

3.5 Die Veranstalterin teilt dem Partnerunternehmen die Entscheidung über die Zulassung schnellstmöglich schriftlich mit.

3.6 Die Zulassung ist nicht übertragbar.

3.7 Die Anmeldung stellt ab ihrem Eingang bei der Veranstalterin ein verbindliches Angebot des Partnerunternehmens dar. Mit der Zulassung wird dieses Angebot von der Veranstalterin angenommen und der Vertrag zwischen Veranstalterin und Partnerunternehmen kommt mit Zugang der schriftlichen Mitteilung über die Zulassung zu den im Anmeldeformular genannten Konditionen zu Stande.

3.8 Der zwischen Veranstalterin und Partnerunternehmen geschlossene Vertrag gilt für den Zeitraum der Dauer des gebuchten Pakets laut Anmeldeformular.

4. Leistungen

4.1 Die Veranstalterin gewährt dem Partnerunternehmen Zugang und Leistungen gemäß den Angaben im Anmeldeformular für Veranstaltungen oder anderweitige Partnerschaften. Alle relevanten Informationen zu Ablauf und Inhalt gebuchter Veranstaltungen oder anderweitig geschlossener Partnerschaften sowie etwaigen Mitwirkungspflichten werden stets so schnell wie organisatorisch möglich zur Verfügung gestellt.

4.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Veränderungen im Programm von Veranstaltungen auch nach erfolgter Zulassungsmitteilung vorzunehmen, soweit dies (z.B. aus zwingenden technischen oder organisatorischen Gründen) unbedingt notwendig und für das Partnerunternehmen zumutbar ist.

4.3 Nimmt die Veranstalterin Abweichungen nach Ziff. 4.2 vor, so berechtigt dies das Partnerunternehmen nicht zum Rücktritt, wenn die vorgenommenen Änderungen auf einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen (sondern z.B. auf der kurzfristigen Absage einer Rednerin). Im Übrigen gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht.

5. Datenschutz

5.1 Die Weitergabe von Daten von Teilnehmerinnen bei PANDA-Events sowie Mitgliedern des PANDA-Netzwerks an Partnerunternehmen ist für die Teilnehmerinnen / Netzwerkmitglieder freiwillig und erfolgt ausschließlich nach deren vorheriger Zustimmung. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

5.2 Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten sowie eine mögliche Wechselbereitschaft von PANDA-Teilnehmerinnen / Netzwerkmitgliedern wird keine Gewährleistung übernommen.

5.3. Die Nutzung bereitgestellter Daten (z.B. im Rahmen des PANDA CV-Books sowie des PANDA Directory) und die Kontaktierung der Teilnehmerinnen / Netzwerkmitglieder ist nur den PANDA-Partnerunternehmen gestattet. Eine Weitergabe der Daten ist nicht gestattet.

5.4. Die Einholung von Referenzen oder Erkundigungen über die PANDA-Teilnehmerinnen / Netzwerkmitglieder ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. 5.4. Bei der Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung der Daten der PANDA Teilnehmerinnen sind die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten.

5.5. Sämtliche Daten dürfen nur für den definierten Zeitraum (Definition laut Vertraulichkeitserklärung für das CV-Book bei einzelnen Veranstaltungen / laut Laufzeit einer Strategischen Partnerschaft bzw. zeitlich begrenztem Zugang zum PANDA Directory) in den Datensystemen von Partnerunternehmen gespeichert werden. Für die weitere Verwendung (z.B. im Rahmen von Talent-Pools oder bei bestehendem Interesse an Ihren Karriere-Angeboten) ist die Zustimmung der PANDA-Teilnehmerinnen / Netzwerkmitglieder einzuholen.

5.6. Es ist untersagt, Daten der Teilnehmerinnen ohne deren ausdrückliche Zustimmung außerhalb des PANDA-Contests / Netzwerks für andere Zwecke zu verwenden.

5.7. Die Verantwortung für die initiale Einholung und Freigabe von Daten bzw. die Zustimmung für deren weitere Verwendung liegt ausdrücklich bei der PANDA GmbH. Dies umfasst alle Daten, die im Rahmen der Teilnahme an PANDA-Events, der Bereitstellung von Lebensläufen für Partnerunternehmen-Unternehmen oder der Mitgliedschaft im PANDA Netzwerk erfasst werden.

6. Beginn und Dauer von Veranstaltungen

6.1 Beginn und Dauer der Veranstaltung ergeben sich aus den dem Partnerunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen (i.d.R. Konzept-Präsentation / Informations-Website sowie mündliche Briefings / Conference Calls). Sie können im Rahmen der Event-Planung und in Abhängigkeit der Gegebenheiten eines möglichen gastgebenden Unternehmens Änderungen unterworfen sein. Über diese Veränderungen wird das Partnerunternehmen von der Veranstalterin schnellstmöglich informiert.

7. Hausordnung und Sicherheitsvorschriften

7.1 Die Veranstalterin ist an die Hausordnung des Veranstaltungsortes gebunden. Partnerunternehmen verpflichten sich, die Hausordnung des Veranstaltungsortes zu akzeptieren und einzuhalten. Sie ist Vertragsbestandteil. Die Veranstalterin verpflichtet sich, den Partnerunternehmen über besondere Bestandteile der Hausordnung (z.B. zu beachtende Vorgaben hinsichtlich Sicherheit / Verschwiegenheit) zu informieren.

7.2 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen geltenden Unfallverhütungsvorschriften und andere Sicherheitsbestimmungen beim möglichen Auf- und Abbau sowie während der Dauer der Veranstaltung einzuhalten.

7.3 Die Veranstalterin ist berechtigt, sich jederzeit von der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überzeugen. Sie ist befugt, die sofortige Beseitigung eines vorschriftswidrigen Zustandes auf Kosten des Partnerunternehmens zu veranlassen sowie den nicht vorschriftsmäßigen Betrieb jederzeit zu untersagen.

7.4 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, Auflagen und Veranlassungen aufgrund öffentlicher Notfallregelungen, wie z.B. Smogverordnung, Notstandsgesetze, zu befolgen.

7.5 Soweit örtliche gewerbe- und gesundheitspolizeiliche Genehmigungen erforderlich sind, sind diese durch das Partnerunternehmen rechtzeitig vor Beginn und während der Dauer der Veranstaltung zu beschaffen und bereitzuhalten.

8. Verkaufsverbot und Werbung

8.1 Der Verkauf von Waren im Rahmen der Veranstaltungstätigkeit ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin untersagt.

8.2 Werbung jeglicher Art ist nur in laut Anmeldeformular vereinbarter Form gestattet.

9. Absage, Verschiebung und Abbruch von Veranstaltungen

9.1 Finden Veranstaltungen aus Gründen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt) nicht statt, ist die Veranstalterin berechtigt, diese abzusagen oder zu verschieben. Das Partnerunternehmen wird von der Veranstalterin hierüber unverzüglich schriftlich unterrichtet. Wird die Veranstaltung verschoben, so ist das Partnerunternehmen berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des neuen Termins seine Teilnahme zum neuen Termin abzusagen.

9.2 Muss die bereits begonnene Veranstaltung ganz oder in Bezug auf einzelne Veranstaltungsbereiche infolge von Ereignissen abgebrochen werden, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), so ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

10.1 Für die Erbringung seiner Leistungen erhält die Veranstalterin vom Partnerunternehmen ein Honorar. Dessen Höhe ist im Anmeldeformular festgelegt.

10.2 Nach Vertragsschluss übersendet die Veranstalterin dem Partnerunternehmen die Rechnung für ihre Leistungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind in Euro zu leisten.

10.3 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungszugang fällig und zu zahlen. Die Zahlungen haben ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

10.4 Der Fall eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung mit Forderungen des Veranstalters durch das Partnerunternehmen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Partnerunternehmens ist rechtskräftig festgestellt oder unstreitig.

11. Haftungsausschluss

11.1 Die Veranstalterin übernimmt keine Obhutspflicht für die Ausrüstung der Partnerunternehmen im Rahmen von Veranstaltungen. Sie haftet nicht für Schäden, wie z.B. Sach- und Vermögensschäden, Schäden durch Diebstahl, Schäden durch Versagen von Versorgungsanlagen, Schäden durch Einbruch, Schäden durch Publikumsverkehr.

11.2 Nimmt die Veranstalterin Abweichungen nach Ziff. 4.2 vor, so begründet dies keinen Anspruch auf Schadensersatz. 11.3 Vom Haftungsausschluss nach Ziff. 10.1 und 10.2 ausgenommen ist die Haftung (I) für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen oder (II) in Bezug auf sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruhen sowie (III) für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, diese beruht auf der Verletzung einer wesentliche Vertragspflicht des Veranstalters (Kardinalpflichten).

12. Verjährung von Mängelansprüchen

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche (I) wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruhen oder (II) in Bezug auf sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Augsburg (Deutschland) als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN- Kaufrecht ist ausgeschlossen.

13.3 Alle Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformerfordernis.

13.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partnerunternehmens, die den Regelungen dieser AGB widersprechen, gelten nicht, es sei denn, die Veranstalterin hat der Geltung zuvor schriftlich zugestimmt.

Stand [13.09.2017]